Das Bleaching der Zähne liegt im Trend, zumal der Markt auch Produkte für die schnelle Anwendung zu Hause bietet. Wer seine Zähne aufhellen will, sollte jedoch nicht auf zahnärztlichen Rat verzichten. Ein sorgloser Gebrauch der Bleaching-Produkte kann nämlich nicht nur zu Schönheitsfehlern führen, sondern auch Zähne und Zahnfleisch nachhaltig schädigen. Methoden, die Zähne aufzuhellen, gibt es viele. Dazu gehören Verfahren, die nur der Zahnarzt vornehmen kann. Andere werden in der Praxis vorbereitet und zu Hause fortgeführt. Außerdem gibt es Verfahren, die jeder Patient alleine zuhause anwenden kann. Bei allen Verfahren wirkt ein Bleaching-Mittel auf die Zähne ein und lässt sie heller werden. Die im Handel frei verkäuflichen Mittel haben eine geringere Wirkstoffkonzentration als diejenigen, die in Zahnarztpraxen angewendet werden. Dennoch ist ihr Einsatz nicht unproblematisch und sollte in jedem Fall vorher mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt abgeklärt werden.
Voraussetzungen
Gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch sind wichtige Voraussetzungen für das Bleaching. Nicht geeignet sind Zähne mit unbehandelter Karies, undichten Füllungen, Defekten im Zahnschmelz oder Frakturen. In diesen Fällen kann das Bleaching-Mittel in das Innere des Zahnes eindringen, Schmerzen verursachen und den Zahn beziehungsweise den Nerv schädigen. Bei Zähnen von Jugendlichen bis 16 Jahren besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Zahnnerv geschädigt wird, weil die Zahnstruktur noch nicht ausgereift ist. Bei besonders empfindlichen Zähnen sollte ein Bleaching im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, da die Zähne zumindest vorübergehend noch sensibler reagieren können. Zudem gibt es Patientinnen und Patienten, bei denen eine so genannte Kontraindikation besteht: Schwangere, Stillende und Patienten mit Unverträglichkeiten gegen Inhaltsstoffe des Bleaching-Mittels sollten ihre Zähne grundsätzlich nicht bleichen.
Das Ziel
In aller Regel sind Bleaching-Behandlungen kosmetischer Natur. Aus medizinischer Sicht sollten Bleaching-Verfahren zurückhaltend eingesetzt werden, da sie die Oberfläche der Zähne unter Umständen entmineralisieren und die Zähne so kurzzeitig weicher bzw. empfindlicher werden können. Oft lassen sich schon mit der professionellen Zahnreinigung „glänzende“ Erfolge erzielen. Erst wenn das nicht reicht, kann das Bleaching in Betracht gezogen werden.
Ablauf
Je nach Verfärbungsursache, Farbe der Zähne und dem Grad der vorgesehenen Aufhellung kommen verschiedene Bleaching-Techniken und Wirkstoffkonzentrationen in Betracht. Abgestorbene Zähne zum Beispiel, die häufig mit der Zeit dunkler werden, können effektiv nur von innen her gebleacht werden. Diese Spezialbehandlung bleibt ausschließlich dem Zahnarzt vorbehalten. Wir erklären Ihnen, welche Methode Ihre Zähne schont und zugleich eine natürlich wirkende Aufhellung erzeugt. Übrigens: Kronen, Brücken und Füllungen verändern ihre Farbe beim Bleaching nicht. Bleaching-Sets für den Hausgebrauch können bei nicht sachgemäßer Anwendung unerwünschte Nebenwirkungen ästhetischer Art mit sich bringen: Wenn Sie auf eigene Faust Bleaching-Mittel anwenden, kann das zu unschönen Ergebnissen führen, die besonders im Frontzahnbereich stark auffallen. Gegebenenfalls können solche Unregelmäßigkeiten nur vom Zahnarzt aufwendig behoben werden. Unabhängig davon für welches Verfahren Sie sich entscheiden, unmittelbar vor der Behandlung sollten Sie unbedingt eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Nur durch die Entfernung von Zahnbelag, Zahnstein sowie Verfärbungen kann das Bleaching- Mittel gleichmäßig in den Zahnschmelz einzudringen, was ein ästhetisch ansprechenderes Ergebnis erwarten lässt. Bleaching-Behandlungen in der Zahnarztpraxis führen in der Regel zu deutlich besseren und nachhaltigeren Ergebnissen, als das Bleaching zu Hause. Das Bleaching in der Praxis ist aufwendiger. Hierbei werden in der Regel hoch konzentrierte Bleaching-Produkte angewendet: Für das so genannte Chairside-Bleaching legten wir zunächst einen Schutz für das Zahnfleisch aus elastischem Material an. Dieser Schutz minimiert Reizungen des Zahnfleisches durch das Bleaching-Mittel, welches häufig in Form eines Gels aufgetragen wird. Die Einwirkzeit des Bleaching-Mittels beträgt etwa 15 Minuten. Danach wird das Bleaching-Gel abgesprüht und der Zahnfleischschutz entfernt. Je nach Verfärbungsgrad und gewünschten Ergebnis können mehrere Durchgänge pro Sitzung erfolgen. Anschließend ist eine Fluoridierung der Zähne empfehlenswert. Beim sogenannten In-Office-Bleaching wird nach einer Abformung für jeden Kiefer eine individuelle Schiene im Labor hergestellt. Diese wird mit dem Bleaching-Gel gefüllt und in den Mund eingesetzt. Die Schiene wird nach 10-30 Minuten (fallabhängig) entfernt und das Bleaching-Mittel abgespült. Beim Home-Bleaching Verfahren füllt der Patient das Bleaching-Gel in die Schiene aus der Praxis selbst ein und trägt diese für einen gewissen Zeitraum über Nacht. Das alleinige Anbringen der Bleaching-Mittel in einer Schiene muss akkurat erfolgen. Bei nicht sachgemäßer Platzierung kann es zu Zahnfleischreizungen oder Überempfindlichkeit an den Zahnhälsen kommen. Der
Erfolg
Die Wirkung moderner Bleaching-Verfahren hält in der Regel mehrere Monate, aber auch bis zu zwei Jahren an. Die genaue Dauer ist abhängig vom angewendeten Verfahren, Ihrer Mundhygiene und Konsumgewohnheiten – besonders von Kaffee, Tee, Rotwein und Tabak – sowie vom Zustand Ihrer Zähne. Gerade in den ersten Tagen nach dem Bleaching sind die Zähne besonders anfällig für Verfärbungen aus dem Essen oder aus Getränken. Es empfiehlt sich in dieser Zeit nur Lebensmittel zu sich nehmen, die so gut wie keine Farbpigmente oder Säuren enthalten („weiße Diät“). Aufhellungsmethoden sollten nicht zu oft angewendet werden. Eine zu häufige oder zu intensive Behandlung kann Veränderungen der Zahnhartsubstanz hervorrufen oder eine starke Empfindlichkeit der Zähne auslösen.
Nebenwirkungen
Als häufigste Nebenwirkungen von Bleaching-Behandlungen treten temporäre Überempfindlichkeit der Zähne bei Wärme oder Kälte auf. Bei starken Schmerzen muss die Bleaching-Behandlung zu Hause oder in der Praxis sofort abgebrochen werden.
Kosten
Bleaching-Behandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und werden von den Kassen daher nicht übernommen. Eine Kostenplan Informiert Sie über die zu erwartenden Kosten, die Sie dann privat bezahlen müssen. In der Regel belaufen sich die Kosten – je nach Verfahren – auf etwa 300 bis 600 Euro für das Aufhellen beider Kiefer. Die Kosten für das Bleaching einzelner Zähne können sehr stark variieren, da hier unter Umständen wiederholt in der Praxis der Zahn geöffnet und nach Erneuerung des Bleaching-Mittels wieder verschlossen werden muss.