Die zahnärztliche Prothetik, man spricht auch von Zahnersatzkunde, ist ein Teilgebiet der Zahnheilkunde. Jede prothetische Behandlung hat das Ziel, die Funktion geschädigter oder verloren gegangener Zähne wiederherzustellen und dabei ein ästhetisches Erscheinungsbild zu erzeugen. Gründe für Schädigungen oder Zahnverlust gibt es viele: Bakterielle Erkrankungen wie Parodontitis oder Karies können Ursachen sein, aber auch Kaufunktionsstörungen, Bruxismus (Zähneknirschen und Zähnepressen), Abrasion, Zahnfrakturen durch Unfälle und Nichtveranlagung von Zähnen können eine zahnärztliche Behandlung mit Prothetik notwendig machen.
Welche prothetischen Behandlungen gibt es?
In der Zahnmedizin unterscheidet man den festsitzenden Zahnersatz und den herausnehmbaren Zahnersatz. Außerdem gibt es noch die kombiniert festsitzend-herausnehmbare Form wie z. B. Teleskopprothesen, Versorgungslösungen mit Ankern, Geschieben und Stegen. Von Implantat-Prothetik spricht man, wenn Prothesen an Zahnimplantaten (künstlichen Zahnwurzeln) verankert werden.
Behandlung mit herausnehmbarer Prothetik:
Hierzu zählen Voll- oder Teilprothesen, auch „dritte Zähne“ genannt, die jederzeit herausgenommen werden können. Für komplett zahnlose Oberkiefer wird eine Vollprothese normalerweise mit einer zahnfleischfarbenen Gaumenplatte aus Kunststoff hergestellt, die im Unterkiefer jedoch aufgrund der anatomischen Gegebenheiten fehlt. Im Unterkiefer ist die Zahnprothese hufeisenförmig und hat eine geringe Auflagefläche. Sie neigt deshalb zum Verrutschen, auch weil Zunge und Wangen ständig in Bewegung sind. Vielen Patienten genügt diese Grundversorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz jedoch nicht, zumal die Prothesen häufig nicht richtig sitzen, wackeln und Druckstellen oder Entzündungen bilden. Oft sind sie darüber hinaus ästhetisch wenig ansprechend und schränken die Lebensqualität ein. Durch Knochenabbau im Kiefer können sich die Gesichtszüge verändern und „einfallen“, denn der Kiefer wird nicht auf natürliche Weise belastet und nimmt an Volumen ab. Das Tragen von Voll- und Teilprothesen kann auch Auswirkungen auf die Aussprache haben und Geschmacksbeeinträchtigungen durch das Verwenden von Haftcremes mit sich bringen. Die prothetische Behandlung mit herausnehmbarem Zahnersatz bietet jedoch– verglichen mit z. B. Implantat-Prothetik – eine kostengünstigere Versorgung.
Behandlung mit festsitzender Prothetik:
Unter festsitzendem Zahnersatz versteht man Teilkronen, Vollkronen, Veneers, Brücken und Zahnimplantate aus unterschiedlichen Materialien. Festsitzender Zahnersatz stellt die uneingeschränkte Funktion des Zahns sicher. Biokompatible Materialien (d. h. ohne Metall oder Metalllegierungen) wie Vollkeramik und Zirkon sind auch für Patienten mit entsprechenden Unverträglichkeiten geeignet und sind ästhetisch sehr ansprechend, da sie von einem natürlichen Zahn fast nicht zu unterscheiden sind.
Die präprothetische Behandlung:
Wenn Zähne nicht korrekt und harmonisch ineinandergreifen, weil Teile des natürlichen Gebisses fehlen oder einzelne Zähne stark geschädigt sind, kann dies auch die natürliche Position der Kiefergelenke beeinträchtigen. Man spricht von einer gestörten Okklusion oder einem falschen Biss. Hierfür gibt es viele Gründe, u.a. Bruxismus (nächtliches Zähneknirschen und Zähnepressen), wenn Zähne dadurch um mehrere Millimeter abgeschliffen werden. Hierbei geht das „vertikale Kaumuster“ verloren und der Körper versucht, diese Funktionsstörung auszugleichen, wobei es zu starken Verspannungen im Kopfbereich und in der Kaumuskulatur kommt. Man spricht dann von einer Kauffunktionsstörung, Myoarthropathie oder CMD. Als Folge können Symptome einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) auftreten. Dazu zählen u. a. Kiefer- und Kiefergelenkschmerzen, Nacken- und Schulterverspannungen, Kopfschmerzen und Migräne sowie Rückenschmerzen, Schluckbeschwerden, Tinnitus, Schwindel und Schlafstörungen. Bevor prothetische Behandlungen vor dem Aufbau verloren gegangener Zahnsubstanz, erfolgen, um Funktion und die Ästhetik wiederherzustellen, sollte eine zahnärztliche Funktionsdiagnostik durchgeführt werden. Sofern Kaufunktionsstörungen vorliegen, sollte eine Schienentherapie eingeleitet werden. Diese Behandlung entspannt die Kaumuskulatur und erreicht die physiologische Position der Kiefergelenke. Erst bei harmonischer Okklusion und stabiler Bißlage ist die prothetische Versorgung langfristig sinnvoll und erfolgreich. Bei gestörter Okklusion wäre zu befürchten, dass neuer Zahnersatz (wie Kronen oder Brücken) durch die anhaltende Fehlbelastung schnell wieder Schaden nehmen und brechen. Außerdem sollten vor Beginn der prothetischen Behandlung alle kariösen Zähne und parodontale Erkrankungen des Patienten therapiert sein. Dazu kann auch die Anfertigung eine Langzeitprovisoriums ode die Behandlung von Zahnfehlstellungen erforderlich werden. Diese Vorbehandlungsphase kann je nach Schweregrad und Umfang zwischen drei Monaten und bis zu zwei Jahren dauern und wird als synoptisches Behandlungskonzept bezeichnet.
Welche prothetischen Behandlungen übernehmen die Krankenkassen?
Bei der Kostenerstattung durch Krankenversicherungen gibt es große Unterschiede. Private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für prothetische Behandlungen je nach individuell abgeschlossenem Tarif. Meist sind dies zwischen 50% bis zu 90%. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dagegen übernehmen nur einen Festzuschuss für prothetische Regelversorgungen die im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich definiert sind. Alle darüberhinausgehenden Leistungen müssen Patienten zusätzlich zum Eigenanteil selbst begleichen. Private Zahnzusatzversicherungen könne den Patienten dabei finanziell entlasten. Und obwohl funktionelle Störungen im Kausystem in der Bevölkerung weit verbreitet sind und oft hohe Folgekosten entstehen für die erneute Anfertigung von Prothetik aufgrund von Fehlbelastungen, bezahlen die Krankenkassen die Funktionsanalyse beim Zahnarzt nicht. Die anfallenden Zahnersatz-Kosten sowie Kosten für Diagnostik und Zahnarzthonorar werden im Heil- und Kostenplan dargestellt und dem Patienten erläutert. Aus dem Kostenvoranschlag des Dentallabors wird ersichtlich, welche Kosten für die Anfertigung der Prothetik zu tragen sind. Hierbei kommt es darauf an, wie hochwertig die Versorgungslösung ist und welche Materialien (z. B. Vollkeramik, Zirkon, NEM, Gold, etc.) verwendet werden.